§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

[...]

2. Zweck des Vereins ist die körperliche Ertüchtigung und sportliche Förderung
seiner Mitglieder, die Pflege der Sportgemeinschaft und die
Beaufsichtigung und Anleitung insbesondere der Jugend bei sportlichen
Übungen. Der Verein ist politisch, weltanschaulich und religiös neutral.

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